--- Sicher unterwegs in Hessen - Verantwortung! ---

VerantwortungHätten Sie es gewusst? In Deutschland sind über 50 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen. Hinzu kommen viele weitere Millionen an Fahrzeugen, die unser Land durchqueren. Statistisch gesehen sitzen in jedem Auto ca. 1,4 Personen. Personen? Vielleicht liegt hier das Problem:

Hinter all diesen kühlen statistischen Zahlen verbergen sich Menschen und ihre Schicksale. Eltern und Großeltern, Kinder und Enkel, Brüder und Schwestern, Freunde und Freundinnen.

Jede und jeder von Ihnen ist in Gefahr. Es liegt an uns als Verkehrsteilnehmer, nicht nur uns selbst, sondern auch die anderen zu schützen.

Hatten Sie selbst schon einen Unfall? Wenn ja, dann wissen Sie, wie sich das "anfühlt". Wenn nein, ist es ganz wichtig, darüber nachzudenken.

Wie ist es bei Ihnen in Familie, Arbeitsplatz und Freundeskreis:

  • Fällt es Ihnen noch auf, wenn Eltern ihre Kinder nicht anschnallen...
  • Stört es Sie nicht mehr, wenn Menschen womöglich in Anwesenheit von Kindern bei rot über die Ampeln gehen...
  • Finden Sie nichts mehr dabei, wenn Autos viel zu dicht auffahren...
  • Empört es Sie nicht mehr, wenn Geschwindigkeits -begrenzungen nicht eingehalten...
  • Finden Sie es auch schon normal, wenn Gehwege zugeparkt...
...und Menschen dadurch gefährdet werden?

Denken auch Sie schon "Was die anderen tun, das kann ich auch"?

Vergessen Sie es bitte nicht: Sicherheit, Rücksicht und Mitgefühl im Verkehr haben immer zwei Seiten: Die Menschlichkeit selbst und die Straßenverkehrsordnung, die im Grunde nicht anderem dient, als eben die Menschen zu schützen.

Ihr Verhalten kann Leben retten - sprechen Sie über Rücksicht und Verantwortung!

Immer mehr Fahrzeuge rollen auf unseren Straßen. Die Fahrzeuge werden technisch sicherer - aber was ist mit den menschen? Sehen wir noch die Menschen, die in den Fahrzeugen sitzen und sich zu Fuß, auf Rädern, Rollern, Rollschuhen oder Rollstühlen im Verkehr bewegen? Denken wir noch daran, wie verletzlich der menschliche Körper ist? Oder: Muss wirklich erst etwas Schlimmes passieren, damit wir uns daran erinnern?

Wir von der Aktion Sicher unterwegs fordern Sie dazu auf, nicht jedes falsche Verhalten stillschweigend zu akzeptieren.
Werden Sie aktiv!

Verlassen Sie sich nicht nur auf Gesetze: Wenn jemand keine Rücksicht und keine Verantwortung im Straßenverkehr zeigt - dann sagen Sie ihm Ihre Meinung! Sie können dadurch vielleicht ein Menschenleben retten!

Im folgenden finden Sie eine Reihe von "Vorschriften". Welche davon gelten für Sie? Und welche sollen für alle anderen gelten?...

Abstand
Der Abstand (...) muss (...) so groß sein, dass auch dann gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird. Der Verausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
§ 4 StVO
Haltestellen
An Omnibussen, Straßenbahnen und Schulbussen (...) darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden. (...)Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten
§ 20(1+4)StVO
Anschnallen
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.
§ 21a(1) StVO
Zebrastreifen
An Fußgängerüberwegen haben fahrzeuge (...) den Fußgängern sowie von Fahren von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen (...) das Überqueren der Straße zu ermöglichen.
§ 26(4) StVO
Reißverschluss
(...)endet ein Fahrstreifen, so ist den (...) Fahrzeugen der Übergang (...) in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel (...) einordnen können (Reißverschlussverfahren.
§7(4) StVO
Geschwindigkeit
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.
§ 3(1) StVO
Blinken
Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
§ 7(5) StVO
Alkohol und Drogen
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, (und) (...) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (...) Leib oder Leben eines anderen Menschen (...) gefährdet, (...) wird mit Freiheitsstraße bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
§ 315c StGB
Fahrrad
Fahrräder müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der verkehr nicht behindert wird.
§2(4) StVO
Rücksicht
DŽie Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
§1 StVO

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