Gefahrzeichen |
Zeichen 102
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts | |
Zeichen 103
Kurve (rechts) | Zeichen 105
Doppelkurve (zunächst rechts) |
Zeichen 108
Gefälle | Zeichen110
Steigung |
Zeichen 112
Unebene Fahrbahn | Zeichen 113
Schnee -oder Eisglätte |
Zeichen 114
Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz | Zeichen 115
Steinschlag |
Zeichen 116
Splitt, Schotter | Zeichen 117
Seitenwind |
Zeichen 120
Verengte Fahrbahn | Zeichen 121
Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn |
Zeichen 123
Baustelle | Zeichen 124
Stau |
Zeichen 125
Gegenverkehr | Zeichen 128
Bewegliche Brücke |
Zeichen 129
Ufer | Zeichen 131
Lichtzeichenanlage |
Zeichen 133
Fußgänger | Zeichen 134
Fußgängerüberweg |
Die Zeichen 128 bis 134 stehen auch innerhalb geschlossener Ortschaften in angemessener Entfernung vor der Gefahrstelle. Die Entfernung kann auf einem Zusatzschild angegeben sein (Absatz 2 Satz 2).
Zeichen 136
Kinder | Zeichen 138
Radfahrer kreuzen |
Zeichen 140
Viehtrieb, Tiere | Zeichen 142
Wildwechsel |
Zeichen 144
Flugbetrieb |
Vor anderen Gefahrstellen kann durch Gefahrzeichen gleicher Art mit geeigneten Sinnbildern gewarnt werden.
(7) Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang:
Zeichen 150
Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken
Zeichen 151
Unbeschrankter Bahnübergang
oder folgende drei Warnbalken
etwa 240m vor dem Bahnübergang | |
Zeichen 153
dreistreifige Bake | Zeichen 156
dreistreifige Bake |
etwa 160 m vor dem Zeichen 159
zweistreifige Bake (links) | etwa 80m vor dem Zeichen 162
einstreifige Bake (rechts) Sind die Baken in erheblich abweichenden Abständen aufgestellt, so ist der Abstand in Metern oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern angegeben. |
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