§ 42 
Richtzeichen 

(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen enthalten. 

(2) Vorrang 

Zeichen 301 
 
Vorfahrt 

Das Zeichen gibt die Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Außerhalb geschlossener Ortschaften steht es 150 bis 250 m davor, sonst wird auf einem Zusatzschild die Entfernung, wie "80 m", angegeben. Innerhalb geschlossener Ortschaften steht es unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. 

Zeichen 306 
 
Vorfahrtstraße 

Es steht am Anfang der Vorfahrtstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung. Es gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren!", 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" oder 307 "Ende der Vorfahrtstraße". Außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet es bis dorthin das Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn. 

Ein Zusatzschild 

 

zum Zeichen 306 kann den Verlauf der Vorfahrtstraße bekanntgeben. Wer ihm folgen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. 

Zeichen 307 
 
Ende der Vorfahrtstraße 
Zeichen 308 
 
Vorrang vor dem Gegenverkehr 

Das Zeichen steht vor einer verengten Fahrbahn. 

(3) Die Ortstafel  

Zeichen 310 
 
Vorderseite 
Zeichen 311 
 
Rückseite 
bestimmt: 
Hier beginnt 
Hier endet 
eine geschlossene Ortschaft. 
 Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört. 

(4) Parken 

Zeichen 314 
 
Parkplatz 
  1. Das Zeichen erlaubt das Parken (§ 12 Abs. 2).
  2. Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Anwohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild "nur mit Parkschein" kennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten, das Zusatzschild "gebührenpflichtig" kennzeichnet einen Parkplatz für Großveranstaltungen als gebührenpflichtig (§ 45 Abs. 1b Nr. 1).
  3. Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden. Der Hinweis auf einen Parkplatz kann, soweit dies nicht durch Zeichen 432 geschieht, durch ein Zusatzschild mit schwarzem Pfeil erfolgen.
Zeichen 315 
 
Parken auf Gehwegen 
  1. Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.
  2. Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.
  3. Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Anwohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild "nur mit Parkschein" kennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten.
  4. Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.
Zeichen 316 
 
Parken und Reisen 
Zeichen 317 
 
Wandererparkplatz 

(4a) Verkehrsberuhigte Bereiche  

Zeichen 325 
 
Beginn 
Zeichen 326 
 
Ende 
eines verkehrsberuhigten Bereichs 
 Innerhalb dieses Bereichs gilt: 
  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
(5) Autobahnen und Kraftfahrstraßen  
Zeichen 330 
 
Autobahn
Das Zeichen steht an den Zufahrten der Anschlußstellen. 
Zeichen 331 
 
Kraftfahrstraßen
Das Zeichen steht am Anfang, an jeder Kreuzung und Einmündung und wird, wenn nötig, auch sonst wiederholt. 
Zeichen 332 
 
Zeichen 333 
 
Ausfahrt von der Autobahn 
Zeichen 334 
 
Ende der Autobahn 
Zeichen 336 
 
Ende der Kraftfahrstraße 
 Das Ende kann auch durch dasselbe Zeichen mit einer Entfernungsangabe unter dem Sinnbild, wie "800 m", angekündigt sein. 

(6) Markierungen sind weiß, ausgenommen in den Fällen des § 41 Abs. 4. 

1. Leitlinie 

Zeichen 340 
 

Sie besteht in der Regel aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Eine Leitlinie kann auch als Warnlinie ausgeführt werden; bei der Warnlinie sind die Striche länger als die Lücken. 

Die Markierung bedeutet: 

a) Leitlinien dürfen überfahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht gefährdet wird; 

b) sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt 3 Fahrstreifen so markiert, dann darf der linke Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf dem mittleren Fahrstreifen einordnen; 

c) auf Fahrbahnen für beide Richtungen mit 4 so markierten Fahrstreifen sind die beiden linken ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehalten; sie dürfen daher auch nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt auf 6-streifigen Fahrbahnen für die 3 linken Fahrstreifen; 

d) sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen; 

e) sind Beschleunigungssteifen so markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen; 

f) gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen. 

g) wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeuge die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen. Der Schutzstreifen kann mit Fahrbahnmarkierungen (Sinnbild "Radfahrer", & 39 Abs. 3) gekennzeichnet sein.

2. Wartelinie 

Zeichen 341 
 

Sie kann angebracht sein, wo das Zeichen 205 anordnet: "Vorfahrt gewähren!" Sie kann ferner dort angebracht sein, wo abbiegende Fahrzeuge Gegenverkehr durchfahren lassen müssen. Sie empfiehlt dem, der warten muß, hier zu warten. 

3. Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein entsprechendes Verkehrszeichen. 

(7) Hinweise  

Zeichen 350 
 
Fußgängerüberweg
Das Zeichen ist unmittelbar an der Markierung (Zeichen 293) angebracht. 
Zeichen 353 
 
Einbahnstraße
Es kann ergänzend anzeigen, daß die Straße eine Einbahnstraße (Zeichen 220) ist. 
Zeichen 354 
 
Wasserschutzgebiet
Es mahnt Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, sich besonders vorsichtig zu verhalten. 
Zeichen 355 
 
Fußgängerunter- oder -überführung 
Zeichen 356 
 
Verkehrshelfer 
Zeichen 357 
 
Sackgasse
Wintersport kann durch Zusatzschild (hinter Zeichen 101) erlaubt sein. 
  
Zeichen 358
 
Erste Hilfe 
Zeichen 359
 
Pannenhilfe 
Zeichen 363
 
Polizei 
 Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen. 
Zeichen 368 
 
Verkehrsfunksender 

Durch das Zeichen wird auf Verkehrsfunksender hingewiesen und den Fahrzeugführern empfohlen, auf Verkehrsdurchsagen zu achten. Im weißen Feld wird die Bezeichnung des Senders in abgekürzter Form angegeben. Die Zahl bezeichnet die UKW-Frequenz in Megahertz (MHz) und der Buchstabe den Verkehrsbereich.  

Zeichen 375 
 
Autobahnhotel 
Zeichen 376 
 
Autobahngasthaus 
Zeichen 377 
 
Autobahnkiosk 
 
Zeichen 380 
 
Richtgeschwindigkeit 

Es empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten. 

Zeichen 381 
 
Ende der Richtgeschwindigkeit 
Zeichen 385 
 
Ortshinweistafel 

Es dient der Unterrichtung über Namen von Ortschaften, soweit keine Ortstafeln (Zeichen 310) aufgestellt sind. 

Zeichen 386 
 
Touristischer Hinweis 

Es dient außerhalb der Autobahnen dem Hinweis auf touristisch bedeutsame Ziele und der Kennzeichnung von Touristikstraßen sowie an Autobahnen der Unterrichtung über Landschaften und Sehenswürdigkeiten. 

Zeichen 388 
 

Es warnt, mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen den für diese nicht genügend befestigten Seitenstreifen zu benutzen. Wird statt des Sinnbildes eines Personenkraftwagens das eines Lastkraftwagens gezeigt, so gilt die Warnung nur Führern von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und Zugmaschinen. 

Zeichen 392 
 

Es weist auf eine Zollstelle hin. 

Zeichen 393 
 
Informationstafel an Grenzübergangsstellen 
Zeichen 394 
 

Es kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht brennen. Laternenpfähle tragen Ringe gleicher Farbe. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt. 

(8) Wegweisung 

1. Wegweiser  

Zeichen 401 
 
Zeichen 405 
 
Nummernschilder für 
Bundesstraßen  Autobahnen 
  
Zeichen 406 
 
Zeichen 410 
 
Nummernschilder für 
Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke)  Europastraßen 
 
 
Zeichen 415 
 
auf Bundesstraßen 

Diese Schilder geben keine Vorfahrt  

Zeichen 418 
 
Zeichen 419 
 
auf sonstigen Straßen 
mit größerer 
mit geringerer 
Verkehrsbedeutung 
 Das Zusatzschild "Nebenstrecke" weist auf einen wegen seines schwächeren Verkehrs empfehlenswerten Umweg hin. 
Zeichen 421 
 
für bestimmte Verkehrsarten 
Zeichen 430 
 
zur Autobahn 
Zeichen 432 
 
zu innerörtlichen Zielen undzu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung 

Wird aus verkehrlichen Gründen auf private Ziele hingewiesen, so kann die Ausführung des Zeichens mit braunem Grund und weißen Zeichen erfolgen. 

Zeichen 434 
 
Wegweisertafel 

Sie faßt alle Wegweiser einer Kreuzungszufahrt zusammen. Die Tafel kann auch als Vorwegweiser dienen.
Innerorts können Wegweiser auch folgende Formen haben:  

Zeichen 435 
 
Zeichen 436 
 
 
Zeichen 437 
 
Straßennamenschilder 

An Kreuzungen und Einmündungen mit erheblichem Fahrverkehr sind sie auf die oben bezeichnete Weise aufgestellt. 

2. Vorwegweiser 

Zeichen 438 
 
Zeichen 439 
 
Es empfiehlt sich, sich frühzeitig einzuordnen 
Zeichen 440 
 
zur Autobahn 
Zeichen 442 
 
für bestimmte Verkehrsarten 

3. Wegweisung auf Autobahnen 

Die "Ausfahrt" (Zeichen 332 und 333), ein Autobahnkreuz und ein Autobahndreieck werden angekündigt durch 

- die Ankündigungstafel 

Zeichen 448 
 

In der die Sinnbilder hinweisen:  

 
auf eine Autobahnausfahrt 
 
auf ein Autobahnkreuz oder Autobahndreieck; es weist auch auf Kreuze und Dreiecke von Autobahnenmit autobahnähnlich ausgebauten Straßen des nachgeordneten Netzes hin. 
 Die Nummer ist die laufende Nummer der Ausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke der jeweils benutzten Autobahnen. 

- den Vorwegweiser 

Zeichen 449 
 

- sowie auf 300 m, 200 m und 100 m durch Baken wie 

Zeichen 450 
 

Auf der 300-m-Bake einer Ausfahrt wird die Nummer der Ausfahrt wiederholt. Autobahnkreuze und Autobahndreiecke werden 2000 m vorher, Ausfahrten werden 1000 m vorher durch Zeichen 448 angekündigt. Der Vorwegweiser Zeichen 449 steht bei Autobahnkreuzen und Autobahndreiecken 1000 m und 500 m, bei Ausfahrten 500 m vorher. 

Zeichen 453 
 
Entferungstafel 

Sie gibt hinter jeder Ausfahrt, Abzweigung und Kreuzung die Entfernungen zur jeweiligen Ortsmitte an. Ziele, die über eine andere als die gerade befahrene Autobahn zu erreichen sind, werden in der Regel unterhalb des waagerechten Striches angegeben. 

4. Umleitungen des Verkehrs bei Straßensperrungen 

Zeichen 454 
 

Es ist am Beginn der Umleitung und, soweit erforderlich, an den Kreuzungen und Einmündungen im Verlauf der Umleitungsstrecke angebracht. 

Zeichen 455 
 
Numerierte Umleitung 

Die Umleitung kann angekündigt sein durch das 

Zeichen 457 
 

mit Zusatzschild, wie "400 m" oder "Richtung Stuttgart", sowie durch die Planskizze 

Zeichen 458 
 

Müssen nur bestimmte Verkehrsarten umgeleitet werden, so sind diese auf einem Zusatzschild über dem Wegweiser (Zeichen 454) und über dem Ankündigungszeichen (Zeichen 457) angegeben, wie "Fahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht". Der Vorwegweiser und die Planskizze zeigen dann Verbotszeichen für die betroffenen Verkehrsarten, wie das Zeichen 262.
Das Ende der Umleitung wird mit dem 

Zeichen 459 
 
Ende der Umleitung 

angezeigt. 

5. Numerierte Bedarfsumleitungen für den Autobahnverkehr 

Zeichen 460 
 
Bedarfsumleitung 

Wer seine Fahrt vorübergehend auf anderen Strecken fortsetzen muß oder will, wird durch dieses Zeichen auf die Autobahn zurückgeleitet. 

Zeichen 466 
 
Bedarfsumleitungstafel 

Kann der umgeleitete Verkehr an der nach Zeichen 460 vorgesehenen Anschlußstelle noch nicht auf die Autobahn zurückgeleitet werden, so wird er durch dieses Zeichen über die nächste Bedarfsumleitungsstrecke weitergeführt. 

Zeichen 467 
 
Umlenkungs-Pfeil 

Streckenempfehlungen auf Autobahnen können durch den Umlenkungs-Pfeil gekennzeichnet werden. 

6. Sonstige Verkehrslenkungstafeln 

Zeichen 468 
 
Schwierige Verkehrsführung 

Es kündigt eine mit dem Zeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" (Zeichen 209 bis 214) verbundene Verkehrsführung an. 

Zeichen 500 
 
Überleitungstafel 

Überleitungen des Verkehrs auf die Fahrbahn oder Fahrstreifen für den Gegenverkehr werden durch solche Tafeln angekündigt. Auch die Rückleitung des Verkehrs wird so angekündigt. 


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