Lichthupe, drängeln, rechts überholen. Erlebt hat sie schon jeder,
die Raser. Um nur ein paar Minuten zu sparen, fahren sie dicht auf,
verunsichern und gefährden den Vordermann.
Aber nicht nur die Drängler - Viele fahren mit zu geringem Abstand.
Offenbar wissen sie nicht, wie unendlich lang der Bremsweg im Notfall sein
kann.
Bremsen
Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg
Beim Bremsen in kritischen Situationen kommt ein Fahrzeug erst nach einer
bestimmten Strecke zum Stehen. Diese Strecke ist der Anhalteweg.
Er setzt sich aus dem Reaktionsweg und dem Bremsweg zusammen.
Der Reaktionsweg ist die Strecke, die der Fahrer zurücklegt,
während er eine Situation erkennt und verarbeitet, bis er
schließlich die Bremse tritt. Dies dauert etwa eine Sekunde.
In dieser Zeit bewegt sich das Fahrzeug mit unvermindeter Geschwindigkeit
weiter. Bei 80 km/h ist der Reaktionsweg beispielsweise über 20 Meter
lang. Erst dann setzt die Bremsung ein. Der Bremsweg ist abhängig
von der gefahrenen Geschwindigkeit und zahlreichen äußeren
Bedingungen.
Reaktionsweg | + | Bremsweg | = | Anhalteweg
|
22 m | + | 35 m
| = | 57 m
| bei 80 km/h
|
28 m | + | 55 m
| = | 83 m
| bei 100 km/h
|
36 m | + | 93 m
| = | 129 m
| bei 130 km/h
|
bei trockener Fahrbahn
22 m | + | 49 m
| = | 71 m
| bei 80 km/h
|
28 m | + | 77 m
| = | 105 m
| bei 100 km/h
|
36 m | + | 130 m
| = | 166 m
| bei 130 km/h
|
bei Nässe
22 m | + | 165 m
| = | 187 m
| bei 80 km/h
|
28 m | + | 257 m
| = | 285 m
| bei 100 km/h
|
36 m | + | 435 m
| = | 471 m
| bei 130 km/h
|
bei Glatteis
Wie verlängert sich der Anhalteweg?
Der Anhalteweg verlängert sich bei höheren Geschwindigkeiten überproportional. Wer
beispielsweise auf trockener Fahrbahn bei Tempo 100 unterwegs ist, benötigt bei einer
Vollbremsung mindestens 83 Meter bis zum Stillstand. Ein Fahrzeug mit 130 km/h hat nach
einem Anhalteweg von 83 Metern immer noch eine Geschwindigkeit von 92 km/h! Auch
Witterungseinflüsse werden häufig unterschätzt. Die vom Bundesverkehrsministerium (BMV)
veröffentlichte Grafik zeigt es deutlich: Ein Fahrzeug mit 100 km/h braucht bei Nässe
rund 105 Meter, um zum Stehen zu kommen. Das sind über 20 Meter mehr als bei trockener
Fahrbahn!
(Aus: BMV, Sicherheitsinfo Nr. 9).
Was leistet ABS?
Viele meinen, ein Anti-Blockier-System (ABS) verkürze automatisch den Bremsweg. Das stimmt
nicht immer. Nach Auskunft des BMV können sich bei Geröll, lockerem Schnee oder bei
bestimmten Winterreifen auf trockener Fahrbahn mit ABS sogar längere Bremswege ergeben.
ABS verhindert bei einer Vollbremsung, daß die Räder blockieren. Das Fahrzeug bleibt so
innerhalb bestimmter Grenzen spurstabil und lenkfähig. Fahrzeuge ohne ABS sind bei einer
Vollbremsung nicht mehr lenkbar, weil die Räder blockieren. Hier helfen nur
Bremsunterbrechungen (Stotterbremsung).
Gewußt?
Jährlich ereignen sich in Deutschland rund 70.000 Verkehrsunfälle, die auf "Glätte und
Schlüpfrigkeit der Fahrbahn" zurückzuführen sind. Nach Auskunft der Deutschen Verkehrswacht
kommen bei etwa jedem dieser Unfälle Menschen zu Schaden. 900 Verkehrsteilnehmer verlieren
ihr Leben. Besonders gefährlich sind nach Angaben der Verkehrsexperten die Monate September
bis Dezember.
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter
| DM
| Punkte
| Fahrverbot/ Monat
|
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 hm/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes
| 80 | 1 | 0
|
4/10 des halben Tachowertes | 100 | 2 | 0
|
3/10 des halben Tachowertes | 150 | 3 | 0
|
2/10 des halben Tachowertes | 200 | 4 | 1*
|
1/10 des halben Tachowertes | 250 | 4 | 1*
|
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 hm/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes
| 100 | 2 | 0
|
4/10 des halben Tachowertes | 1500 | 3 | 0
|
3/10 des halben Tachowertes | 200 | 4 | 0
|
2/10 des halben Tachowertes | 250 | 4 | 1
|
1/10 des halben Tachowertes | 350 | 4 | 1
|
* soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt
(Quelle BMV)
Nebelschlußleuchten dürfen nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden.
Dann gilt zudem ein Tempolimit von 50 km/h und Überholverbot für Lastwagen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t.
Der Mindestabstand sollte - bei normalen Fahrbahnverhältnissen - immer der halbe Tachowert
sein. Das bedeutet: bei 100 km/h beträgt der Sicherheitsabstand 50 Meter (= Entfernung der
Leitposten auf Autobahnen). Einprägsam ist auch die "2-Sekunden-Regel": Kann man
nicht "21, 22" zu Ende sagen, ehe man den Punkt erreicht, den der Vordermann gerade
passiert hat, ist der Abstand zu klein. Bei schlechten Sichtverhältnissen gilt die
Faustregel:
Sichtweite = Sicherheitsabstand. Zu wenig Abstand - das kann teuer werden.