--- Bushaltestellenregelung ---


Gefahrenpunkt Haltestelle  

Haltepunkte von Bussen und Straßenbahnen sind häufig Risikostellen. Eine "typische" Gefahrensituation: Schüler und Kindergartenkinder rennen auf eine haltende Straßenbahn zu oder stürzen aus dem Bus heraus auf die Straße - ohne auf vorbeifahrende Fahrzeuge zu achten. besonders gefährdet sind beim Ein- und Ausstieg auch ältere Menschen und Behinderte.

Um an "kritischen" Haltestellen für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen, ist am 1.8.1995 bundesweit eine neue Regelung (§ 20 der Straßenverkehrsordnung) eingeführt worden.


Regelungen für mehr Sicherheit  

Wenn sich ein Schul- oder Linienbus einer als besonders gefährlich eingestuften Haltestelle nähert, muß der Fahrer warnblinken. Für den nachfolgenden verkehr gilt:

  1. Während der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf eine Haltestelle zufährt, darf nicht mehr überholt werden.
  2. Hält der warnblinkende Bus: nur mit Schrittempo (4 - 7 km/h) vorbeifahren, bei Gefahr sofort stoppen.
  3. Im Vorbeifahren muß der Abstand so groß sein, daß eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist.>
  4. Wer andere Verkehrsteilnehmer an "kritischen" Bushaltestellen behindert oder gefährdet, muss mit einem Bußgeld von mindestens 80 bis 100 Mark rechnen.

  5. Auch der Gegenverkehr darf den haltenden Bus nur mit Schrittgeschwindigkeit passieren! Nur wenn zum Beispiel Mittelstreifen oder Leitplanken die Fahrbahnen voneinander trennen, kann man sein Tempo beibehalten.
  6. Reiht sich der Bus in den fließenden Verkehr wieder ein, hat er immer Vorrang.

Wo Gefahr droht

Welche Haltestellen unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit als besonders gefährlich gelten, entscheiden die Straßenverkehrsbehörden vor Ort, meist in Absprache mit den kommunalen oder privaten Verkehrsunternehmen.

Als "kritisch" eingestuft werden vielerorts Haltepunkte in der Nähe von

ð Schulen
ð Altenheimen
ð Sportanlagen
ð Kindergärten
ð Fußgängerzonen
ð verkehrsberuhigten Bereichen
ð Krankenhäusern
Die Kennzeichnung der Gefahrenstellen ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Für den Autofahrer ist das aber ohne belang. Für ihn ist allein entscheidend, ob der Bus in der jeweiligen Situation die Warnblinkanlage eingeschaltet hat.


Weiter Infos zum Thema:  

Wenn Sie erfahren möchten, wie viele und welche Haltestellen in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde als besonders gefährlich eingestuft worden sind, wenden Sie sich bitte an die lokalen Straßenverkehrsbehörden oder Verwaltungen. Informationen erhalten Sie auch bei den örtlichen Verkehrswachten.


Eine Information der
Deutschen Verkehrswacht e.V.


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