Sicher unterwegs in Hessen - ...in Baustellen und an Bushaltestellen

Liebe Verkehrsteilnehmer,
heute wollen wir - die Partner der Aktion
"Sicher unterwegs in Hessen" - Sie auf zwei
problematische Bereiche im Straßenverkehr
aufmerksam machen.
Richtiges Fahren in Baustellen verhindert Stau
und erhöht die Sicherheit.
Richtiges Verhalten an Bushaltestellen schützt Kinder
und ältere Menschen vor Unfällen.
Deshalb wurde 1995 die Straßenverkehrsordnung
geändert und neue Regelungen zum Fahren an
Bushaltestellen festgeschrieben, die bei vielen
noch unbekannt sind.
Wir hoffen und wünschen, daß Sie hier neue
Informationen erhalten und diese im Straßenverkehr
umsetzen.


Verhalten vor
und in Baustellen.

Vorsicht ist das
oberste Gebot in Baustellen.

Besonders bei schlechter Witterung und bei
Dunkelheit besteht erhöhte Unfallgefahr. Häufig bil-
den sich schon vor den Baustellen kilometerlange
Stauungen, weil die Autofahrer unsicher sind
und deshalb abrupt abbremsen oder plötzlich den
Fahrstreifen wechseln. das muß nicht so sein:
Richtiges Fahren bringt hier Abhilfe.

... vor der Baustelle

Richtiges Einfädeln verkürzt die Schlange.

Werden zwei Fahrspuren an der Baustelle zu einer
zusammengelegt, ist es wichtig, bis kurz vor Beginn
des Überholverbotes zweispurig weiterzufahren und
erst auf den letzten 200 Metern vor der Verengung
nach dem bewährten Reißverschluß-System auf die
angegebene Fahrspur zu wechseln.
Das heute oft zu beobachtende Einscheren bereits bei
Ankündigung einer Baustelle führt meist zu größeren
Staus. Viele glauben, es sei falsch, zweispurig weiter-
zufahren. Dennoch ist gerade dies das richtige
Verhalten. Hat sich vor einer Baustelle ein Rückstau
gebildet, sollte man zweispurig aufschließen und sich
nicht auf einer Spur zusammenquetschen.


in der Baustelle

Fahranfänger oder ängstliche Autofahrer sollten
grundsätzlich die rechte Fahrspur benutzen, da sie
immer breiter als die linke ist.
Besondere Aufmerksamkeit ist in den Überleitungen
erforderlich. Selbst geübte Kraftfahrer sollten in den
Überleitungsbereichen Lkw und Wohnwagen-
gespanne weder überholen, noch mit ihnen auf glei-
cher Höhe fahren. Denn es drohen kritische
Situationen oder gar folgenschwere Unfälle, wenn
diese Fahrzeuge auschwenken.

Grundsätze
Unbedingt die angegebenen Geschwindigkeitsbe-
schränkungen einhalten. Sie haben nichts mit
Schikane, aber viel mit Ihrer eigenen Sicherheit zu tun.

Bei Pannen oder Unfällen mit geringerem Sach-
schaden (Bagatellunfall) Warnblinkanlage einschalten
und den Baustellenbereich so schnell wie möglich
verlassen; oder, wenn möglich, das Fahrzeug in
einer Lücke zwischen den Sperrbaken abstellen.

Baustellenstau und seine Folgen

  • Stau belastet die Umwelt durch erhöhten
    Kraftstoffverbrauch
  • Stau vermehrt die Unfallgefahr
  • Stau beeinträchtigt das übrige Straßennetz
  • Stau schadet der Wirtschaft,
    erhöht die Betriebskosten und kostet Zeit

Deshalb helfen Sie mit, durch Ihr Fahrverhalten
Staus zu vermeiden.

Mehr Sicherheit
an Bushaltestellen

Die 13. Verordnung zur Änderung der Straßenver-
kehrsordnung (§ 16 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 1-4),
die im August 1995 in Kraft getreten ist, will die
Sicherheit an Haltestellen öffentlicher Verkehrs-
mittel weiter erhöhen.
Die neuen Regelungen an Haltestellen für Linien-
busse und Schulbusse sollen dazu beitragen, Kinder
und ältere Menschen besser gegenüber dem Kraft.
fahrzeugverkehr zu schützen.
Im wesentlichen gelten folgende Punkte:


Überholverbot
Fährt ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage
an eine Haltestelle heran, so darf er nicht überholt

werden.

Schrittempo
Steht ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an
einer Haltestelle, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit
vorbeigefahren werden. Ein angemessener Abstand
zum Bus muß eingehalten werden, damit jede Gefahr
für die Fahrgäste ausgeschlossen ist. Auch der Gegen-
verkehr darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Was gilt für alle Bus- oder
Straßenbahnhaltestellen?
Unbedingt vorsichtig am Bus oder an der Straßen-
bahn vorbeifahren, auch im Gegenverkehr.
Steigen Fahrgäste ein oder aus, nur mit Schrittge-
schwindigkeit und in einem solchen Abstand vor-
beifahren, daß eine Gefährdung oder Behinderung
der Fahrgäste ausgeschlossen ist.
Nötigenfalls anhalten!

Generell gilt:
Es ist auf jeden Fall besser, einmal zu viel
anzuhalten, als einen Unfall zu bauen.

In jedem Fall:
Vor und an allen Haltestellen Fuß vom
Gas und bremsbereit sein. Hat ein Bus die
Warnblinkanlage angeschaltet, so gilt
Überholverbot vor und Schrittgeschwin-
digkeit an der Haltestelle.


Quelle:
Nach einem Faltblatt der Aktion "Sicher unterwegs in Hessen", herausgegeben von ....Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Europaangelegenheiten.
Weitere Partner sind:


[Zurück zu Tipps]