--- Kinder-Rückhaltesysteme ---

Eltern Info

Ist es Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, falsch verstandene Sparsamkeit oder einfach nur Leichtsinn, daß Eltern immer weniger bereit sind, ihre Kinder im Auto zu sichern?

Kinder-Rückhaltesysteme – so die amtliche Bezeichnung – bieten Kindern im Auto den besten Schutz. Rückhaltesysteme, das sind: Babyschalen, Kindersitze und Sitzkissen. Rückhaltesystem, das sagt man aber auch zum Sicherheitsgurt für Erwachsene. Erwachsene sichern sich ganz selbstverständlich, wenn’s mit dem Auto losgeht. Die hohe Akzeptanz der Eigensicherung hat dabei wenig mit dem sonst fälligen Bußgeld zu tun. Wir Erwachsene schützen uns, weil wir wissen, da8 der Gurt uns bei einem möglichen Unfall vor gesundheitlichem Schaden bewahrt.

Kinder brauchen unsere Hilfe. Sie brauchen die gleichen Schutzmaßnahmen wie die Erwachsenen, wenn ein Unfall passiert. Wir haben schon den Airbag, den Gurtstrammer, das ABS-Bremssystem oder den Seitenaufprallschutz – und unsere Kinder’? Sie brauchen die Babyschale, den Kindersitz oder das Sitzkissen – amtlich: ein Kinder-Rückhaltesystem.

Seit dem 4. April 1993 gilt eine generelle Sicherungspflicht für Kinder im Pkw auf allen Plätzen. Der Wortlaut: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind (§ 21, Abs. 1a STVO).

Der Gesetzgeber ahndet die Vernachlässigung der Sicherung eines Kindes im Pkw mit DM 40,– Verwarnungsgeld. DM 40,–, die Sie besser anlegen können: für Ihr Kind! Übrigens: Eine Versicherung kann sich weigern, den Schaden zu übernehmen, wenn Ihr Kind bei einem Unfall nicht altersentsprechend gesichert war. Das würde Ihnen ohne Gurt auch passieren.

Noch in diesem Jahr soll eine Gesetzesänderung in Kraft treten: Ein Fahrer wird künftig DM 60,– Verwarnungsgeld zahlen, wenn ein Kind in seinem Auto nicht altersgerecht gesichert ist; mit einem Bu8geld von DM 80,– sowie einem Punkt in Flensburg wird geahndet, wenn das Kind ohne Sicherung mitfährt.

Warum sind Kinder-Rückhaltesysteme notwendig?

Kinder, als Pkw-lnsassen, sind im Straßenverkehr einem hohen tödlichen Unfallrisiko ausgesetzt. 1997 verunglückten über 16.000 Kinder als Pkw-Insassen, 144 davon mit tödlicher Folge. Viele Tests haben bewiesen, daß Sicherungssysteme zuverlässig das Leben unserer Kinder schützen.

Die Gefahr, daß Kinder bei einem Unfall schwer verletzt werden, ist ohne Sicherung siebenmal höher als mit altersentsprechendem Sicherungssystem. Ein ungesichertes oder falsch gesichertes Kind von fünf Jahren schleudert bei einem Aufprall aus 30 km/h mit der Wucht von eineinhalb Tonnen in Richtung Frontscheibe. Auch bei Seitenkollisionen oder Überschlägen besteht die Gefahr des Herausschleuderns und irreparabler Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen.

Werden kleine Kinder bis zum Alter von ca. fünf Jahren durch spezielle Rückhaltesysteme noch relativ regelmä8ig gesichert, so ist die Bereitschaft, ältere Kinder zu sichern rückläufig.

Warum reicht der Erwachsenen-Dreipunkt-Gurt für Kinder nicht aus?

  • Der Gurt verläuft meist zu nah am Hals und zu hoch im Bereich des Unterleibs.
  • Das harte Gurtschloß liegt auf dem Beckenknochen.
  • Bei einem Unfall wird das Kind nicht sicher gehalten und möglicherweise durch den falsch sitzenden Gurt verletzt. Im schlimmsten Fall kann es zur Strangulation kommen.

Muß ich mein Kind auch bei kurzen Strecken oder bei Tempo 30 sichern?

Ja! Denn viele Unfälle, bei denen Kinder im Pkw verletzt werden, ereignen sich auf kurzen Strecken, in Ortschaften unter 10 km Fahrstrecke und bei einem Tempo unter 50 km/h. Selbst, wenn Sie leicht abbremsen, kann Ihr Kind zum Geschoß werden und sich und andere schwer verletzen.

Sind Kinder-Sicherungssysteme wirklich sicher?

Kindersitze, die das ECE-Prüfzeichen besitzen und nach Bedienungsanleitung im Pkw befestigt wurden, schützen die Gesundheit und retten das Leben Ihres Kindes. Sie sind getestet und entsprechen dem geltenden Standard. Bei extrem schweren Unfällen – wenn z. B. der Autoinnenraum beschädigt ist – wird wahrscheinlich auch kein Kindersitz mehr helfen. Deshalb heißt die Devise: vorsichtig fahren, besonders mit Kindern im Auto.

Was soll ich von den unterschiedlichen Tests halten, wie kann ich mich orientieren?

Unterschiedliche Testberichte können verwirren und verunsichern. Seriöse Testberichte orientieren sich bei der Testdurchführung an einer Norm, die mit allen internationalen Experten abgestimmt wurde. Darüber hinausgehende Tests besagen oft nichts über die Sicherheit gängiger Systeme.

Grundsätzlich gilt die Europa-Norm (ECE). Sie stellt höchste Anforderungen an den Kindersitz, z. B. muß ein Dummy (Testpuppe) einen Wandaufprall von 50 km/h ohne Schaden im Sitz überstehen.

Welches Prüfzeichen muß ein Kindersitz haben?

Wie oben bereits erwähnt, gilt prinzipiell das ECE-Zeichen. Es muß auf allen Kinder-Sicherungssystemen sichtbar angebracht sein. Nur dieses aufgenähte, geprägte oder aufgeklebte Etikett besagt, daß der Kindersitz getestet und für den Verkauf zugelassen worden ist. Die Regelung ECE R 44, in ihrer aktuellen Fassung 03, ist eine einheitliche Vorschrift und gilt für ganz Europa. Natürlich können auch nationale Testinstitute, wie z. B. der TÜV in Deutschland, dem Kindersitz ein Sicherheitsetikett nach bestandener Überprüfung zusätzlich verleihen.

ECE, "Economic Commission of Europe":

  • bedeutet "internationales Genehmigungszeichen".
  • Die darauffolgende Zahl kennzeichnet das Herstellerland, in dem der Sitz produziert wurde (Zahlen von 1 bis 21: z. B. E1 = Deutsch- land, E4 = Niederlande, E5 = Schweden).
  • Zusätzlich enthält das Etikett die offizielle Genehmigungsnummer sowie die Angabe der Gewichtsklasse (z. B. "0" für Babies, "I" für Kleinkinder).
  • Schließlich muß die Bestimmung angegeben sein:
  • "universal" = geeignet für alle Pkw-Typen
  • "restricted" = geeignet für bestimmte Kfz-ModelIe (Typenliste plus Zusatzgurt)
  • "semi-universaI" = geeignet für bestimmte Kfz-Modelle (Typenliste)
  • "specific vehicle" = für ein spezielles Kfz-Modell
  • Hersteller-, Produktname und -nummern können angegeben sein – seriöse Produzenten verbergen ihre Identität nicht.

Wo kann ich Kindersitze kaufen?

Im Fachhandel für Autoteile und Zubehör, in Fachgeschäften für Kinder- und Babyausstattung, in Fachabteilungen der Kaufhäuser oder auch beim Zubehörhandel der Fahrzeughersteller.

Diese Sitze sind speziell vom Automobilhersteller geprüft und wurden auf die eigenen Fahrzeug- typen abgestimmt.

Verlangen Sie eine fachkundige Beratung. Nehmen Sie Ihr Kind mit, lassen Sie es probesitzen und mitentscheiden.

Wieviele Kinder kann ich mit Kindersitz auf der Rückbank befördern?

Je nach Sitz und Fahrzeugtyp ist es durchaus möglich, drei Kinder – auch unterschiedlichen Alters – auf der Rückbank mitzunehmen, aber bitte nur gesichert im Kindersitz. Der Schoß der Mutter ist völlig ungeeignet – bei einem Unfall wird das Kind zum Puffer zwischen Mutter und Armaturenbrett. Also: unzureichend gesichert ist nicht gesichert!

Möglich ist auch, daß Ihr Kind auf dem Beifahrersitz gesichert mitfährt und sich ein Erwachsener die Rückbank mit den anderen Sprößlingen teilt.

Grundsätzlich gilt: Jeder Autohersteller gibt an, für wieviele Personen der Pkw ausgelegt ist. Kin- der sind eigenständige Personen, denen ein sicherer Platz im Auto zusteht – in einem Pkw für fünf Personen kann man nicht sieben Kinder befördern!

Kann ich denn Kindersitze im Trabant oder Wartburg, im Cabrio oder sogar in Fahrzeu- gen ohne Gurt verwenden?

Schwierig, wenn keine Erwachsenengurte vorhanden sind. Für alle Fahrzeugtypen, die nach dem 1. 5. 1979 zugelassen wurden, gilt generell: Gurte müssen nachgerüstet werden, und dann kann auch ein Kindersitz befestigt werden. Wichtig: Nur in einer Fachwerkstatt den Gurt nachrüsten lassen (Garantie!).

In vielen Pkw’s gibt es nur Beckengurte auf den Rücksitzen. Hierfür gibt es dann auch bestimmte Kindersitze für Kinder bis etwa 25 kg Körpergewicht.

Lassen Sie, wenn technisch möglich, Dreipunkt-Gurte nachrüsten. Diese Geldausgabe kann Ihr Kind retten!

Was ist ein Reboard-System?

Dieses Sicherungssystem wird entgegen der Fahrtrichtung – zumeist auf dem Beifahrersitz – montiert (wie z. B. die Babyschale). Experten empfehlen den Transport der Kleinsten im Alter von 1 Monat bis 2 1/2 Jahre im Reboard-System, weil sie dort bei einem auch relativ leichten Unfall besser geschützt sind. Grund: die Halswirbelsäule hält in einem vorwärts gerichteten System den Aufprallkräften nicht stand – das Kind könnte schwer verletzt werden.

Einige Reboard-Systeme sind universell einsetzbar. Manche Hersteller bieten auch solche Sy- steme speziell für ihre Fahrzeugtypen an.

Wichtig: Solange es geht, das Kind im Re- board-System transportieren.

Achtung: Reboard-Systeme niemals auf dem Beifahrersitz einbauen, wenn dort ein Airbag

vorhanden ist. In diesem Fall muß der Einbau auf der Rückbank erfolgen.

Laut der neuesten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften müssen betriebsbereite Beifahrer-Airbags mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung versehen sein.

Welcher Sitz ist für mein Kind geeignet?

Grundsätzlich gilt: Kindersitze sollen dem Gewicht, dem Alter und dem Körperbau des Nachwuchses entsprechen. Beachtet werden muß natürlich auch, ob der Kindersitz im Auto eingebaut werden kann, was bei der Bezeichnung "universal" auf dem Zulassungsetikett im allgemeinen auch der Fall ist. Die Bedienungsanleitungen geben zu allen Fragen detaillierte, auch zeichnerische, Hinweise. Wenn die Bedienungsanleitung nicht mehr vorhanden ist, fragen Sie gezielt nach, und machen Sie eine Probemontage.

Diese Übersicht soll die verschiedenen Gewichts- und Altersgruppen und die zugehörigen Kindersitzbauarten aufzeigen:

Gewicht

Alter

Gruppe

Bauart

bis 10 kg

bis 1 Jahr

0

Liegend, nach hinten gerichtet in Babyschale bzw. Babywanne auf Beifahrersitz oder Rücksitz- bank; auf Beifahrersitz Modelle mit Anlehnung ans Armaturenbrett oder – quer gerichtet auf der Rücksitzbank – gesichertem Kinderwagenaufsatz.

Achtung: Beifahrerairbag!

bis 13 kg

bis 2 Jahre

0+

Halb liegend, nach hinten gerichtet in entspre- chend gro8er Babyschale; auf Beifahrersitz oder Rücksitzbank; auf Beifahrersitz Modelle mit Anlehnung ans Armaturenbrett.

Achtung: Beifahrerairbag!

9 bis 18 kg

9 Monate bis 4 Jahre

I

Wie 0+ oder vorwärts gerichtet mit (Neigungs- verstellung und) Hosenträgergurt oder Prall- körper vor Kind in Schale (meist nur hier 2-Punkt- Gurt) oder Erwachsenengurt unmittelbar vor Kind in Schale.

15 bis 25 kg

3 bis 7 1/2 Jahre

II

Wie I vorwärts gerichtet oder Sitzerhöhung mit Drei-Punkt-Gurt.

22 bis 36 kg

6 bis 12 Jahre

III

Nur Sitzerhöhung mit Drei-Punkt-Gurt.

Wichtig: Ist ein Kind z. B. 130 cm groß, wiegt aber 42 kg, kann und soll das Sitzkissen weiter verwendet werden. Die auf dem Markt erhältlichen und ECE-geprüften Kindersitze werden auch von kleinwüchsigen Menschen benutzt, die 60 kg und mehr wiegen. Also: In der Gruppe III ist die Größe und nicht das Gewicht des Kindes relevant für die optimale Art der Sicherung im Pkw.

Praktische Tips

  • Prinzipiell mit gutem Beispiel vorangehen: immer nur fahren, wenn alle Insassen gesichert sind.
  • Ein Kindersitz ist Stammplatz für Ihr Kind. Keiner darf ihm diesen streitig machen, und es weiß: "Hier sitze ich, das ist mein Platz!" Sie akzeptieren dies, Ihr Kind fühlt sich sicher und aufgewertet. Lästige Platzstreitigkeiten entfallen.
  • Kleine Kinder mit Reboard-System sind näher beim Fahrer(in), halten Blickkontakt und fühlen sich nicht allein.
  • In einem Kindersitz kann der Knirps genau wie Erwachsene aus dem Autofenster sehen. Langeweile kommt da nicht auf.
  • Beschäftigen Sie Ihr Kind während der Fahrt. Fangkörper, die zuallererst der Sicherheit die- nen müssen, eignen sich auch als Lese- und Spielfläche. Sie sollten darauf achten, daß die Spielgegenstände abgerundet sind. Malen birgt die Gefahr in sich, daß sich das Kind mit dem Stift im Gesicht verletzt.
  • Versprechen Sie Ihrem Kind, daß Sie bei langen Fahrten z. B. alle 2 Stunden eine Pause machen. Austoben und Rumtollen ist Ausgleich für langes Sitzen – nicht nur für Kinder.
  • Ihr Kind muß sich mit dem Kindersitz identifizieren können, also: Mitentscheidung beim Kauf des Sitzes, und Ihr Kind wird sagen: "Das ist mein Sitz!"

Was muß ich beim Kauf eines Rückhaltesystems beachten?

Der Sitz muß die ECE-Zulassung haben. Seriöse Hersteller geben außerdem ihren Namen an.

Der Sitz muß in Ihr Auto passen. Die meisten Hersteller geben in der Gebrauchsanweisung die Autotypen an, in die der Sitz eingebaut werden kann.

Besser noch: Sitz zur Probe montieren, die Sicherung des Kindes durchspielen (am besten Probe sitzen lassen) und Rückgabegarantie vereinbaren.

Beim Kauf von Reboard-Universal-Systemen ausführlich über den Einbau beraten lassen oder besser noch Probemontage vereinbaren. Ein Fachverkäufer wird Ihnen dabei sicher helfen. Auf Beifahrer-Airbag achten!

Auch den Sitz selber sollten Sie bedienen können. Eine ausführliche Bedienungsanleitung ist hier sehr wichtig. Ein guter Fachverkäufer wird Ihnen auch direkt beim Kauf alles erklären.

Der Sitz sollte Ihrem Kind gefallen: Nehmen Sie es mit zum Einkauf, lassen Sie es probesitzen und mitentscheiden – schließlich geht es um den Sitzplatz Ihres Sprößlings. Und ein Kind, das seinen Sitz mag, wird sich auch sichern lassen.

Schläft Ihr Kind gern und viel im Auto? Dann sollte der Sitz so gebaut sein, daß es sich hin- einkuscheln und auch den Kopf anlehnen kann. Schlafstützen in Form von Kuscheltieren, die es im Fachhandel gibt, helfen hier zusätzlich.

Wichtig ist auch der Bezug: Er soll natürlich Ihrem Kind und Ihnen gefallen. Er muß aber auch atmungsaktiv, abnehmbar, waschbar und pflegeleicht sein. Metallteile können verletzen. Vorsicht bei Billig-Sitzen: der Bezug könnte Formaldehyd enthalten, das gesundheitliche Schäden gerade bei Kleinkindern verursacht. Haben Sie bereits einen solchen Sitz, so waschen Sie den Bezug gründlich.

Kann ich ein Kinder-Sicherungssystem auch gebraucht kaufen?

Ja, aber es gibt einiges zu beachten: Auch ein gebrauchter Sitz muß ein ECE-Zeichen tragen, und er sollte nicht deformiert sein. Prüfen Sie unbedingt die Gurtschlösser. Sitze, die bereits einen Unfall mitgemacht haben, werden in der Regel nicht in Second-Hand-Läden angeboten. Lassen Sie sich aber zur Sicherheit schriftlich bestätigen, daß der Sitz unversehrt ist.

Einige Automobil-Hersteller bieten Kindersitz-Verleih und -Leasing an.

Mein Kind braucht einen größeren Sitz – wohin mit dem alten, aber noch guten Modell?

Hierfür gibt es Tauschbörsen, auf denen Sie Ihren zu klein gewordenen Sitz gegen ein größeres Modell eintauschen können (natürlich auch umgekehrt). Solche Aktionen werden von Kinder- gärten und Verkehrswachten, meist in Zusammenarbeit mit den Vorschulparlamenten, organisiert. Auf solchen Tauschbörsen werden Sie auch technisch beraten und können mit anderen Eltern Erfahrungen austauschen. Wann und wo eine Tauschbörse stattfindet, können Sie bei o.g. Institutionen erfragen oder in der Lokalpresse nachlesen. Bei diesen Veranstaltungen ist auch garantiert, daß die angebotenen Sitze in Ordnung sind, weil technisch überprüft.

Ich hatte einen Autounfall – muß ich den Kindersitz jetzt wegwerfen?

Nicht unbedingt. Schicken Sie den Sitz zum Hersteller und lassen Sie ihn auf Schäden und Funk- tionstüchtigkeit untersuchen. Voruntersuchungen im Fachhandel sind natürlich möglich.

Was mache ich, wenn mein Kind Taxi fahren muß?

Seit dem 31. 12. 1997 müssen Kinder auch als Mitfahrer in Taxen altersgerecht gesichert werden. Weisen Sie gleich bei der Bestellung des Taxis darauf hin, daß ein Kind befördert werden soll, damit ein entsprechend ausgerüsteter Wagen bereit steht.

Wenn die Kinder auf der Sitzerhöhung sitzen, ragen sie über die Rückenlehne hinaus. Das ist doch auch gefährlich.

Unfalluntersuchungen haben gezeigt, daß die Verletzungen, die dadurch entstanden, daß Kinder gar nicht oder falsch gesichert waren, weit schlimmer waren als die Verletzungen im Hals- Nacken-Bereich bei Kindern, die altersentsprechend gesichert waren und keine Kopfstütze hatten. Auch diese Verletzungen können vermieden werden, indem man das Fahrzeug auch hinten mit Kopfstützen ausrüstet. Dies ist nach unserer Erfahrung in vielen Pkw’s möglich: eine wichtige und sinnvolle Geldausgabe!

Was ist jetzt mit den Fahrgemeinschaften für unsere Kinder?

Natürlich gibt es keine Sonderregelungen hierfür – jedes Kind muß richtig gesichert sein, genau wie im eigenen Pkw. Kaufen Sie einen Kindersitz der Kategorie "universal" – der paßt in alle Autotypen. Sollte häufiger ein Pkw-Wechsel stattfinden, sollte Ihr Kind seinen Sitz mit in den Kindergarten, zur Schule oder zum Sportplatz nehmen – im Moment noch etwas ungewohnt, aber auf jeden Fall sicher!

Worauf muß ich zusätzlich achten?

Wichtig ist, daß das Sicherungssystem vorschriftsmäßig montiert und fest fixiert wird. Jedoch – der beste Schutz für Ihr Kind und Ihre eigene Person ist ein umsichtiges und faires Fahrverhalten!

Fordern Sie Aufklärungsfilme an und fragen Sie Ihre Verkehrswacht vor Ort!

(Quelle: nach einem Faltblatt der Deutschen Verkehrswacht e.V., Am Pannacker 2, 53340 Meckenheim bei Bonn, Tel. 02225 / 884-0, Fax 02225 / 884-70 in Zusammenarbeit der media contact GmbH, Köln und gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr Stand. Mai 1998)


Eine Information der
Deutschen Verkehrswacht e.V.
Am Pannacker 2 - 53340 Meckenheim bei Bonn
Tel. 0 22 25 / 8 84-0 - Fax 0 22 25 / 8 84-70


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