--- Auf Ihr Wohl - kein Alkohol ---
Wichtige Informationen zum Thema

"Betrunken fahre ich immer noch besser als die meisten anderen nüchtern." Nach Verkehrsstatistiken müssen jährlich etwa 2000 Menschen im Bundesgebiet diese verhängnisvolle Fehleinschätzung mit dem Leben bezahlen, mehr als 50.000 werden verletzt. Allein auf Alkoholmißbrauch ist jeder zehnte Verkehrsunfall mit Personenschaden zurückzuführen. Bei den 18- bis 24jährigen ist sogar jeder dritte schwere Unfall durch Alkohol am Steuer oder Lenker verursacht.

Die Wirkung des Alkohols

Ab 0,2 Promille:
Die Risikobereitschaft steigt. Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit, vor allem bei beweglichen Lichtquellen wie etwa Scheinwerfern, nehmen ab.

0,3 Promille:
Probleme bei der Einschätzung von Entfernungen. Deshalb oft zu dichtes Auffahren und gewagte überholmanöver.

0,5 Promille:
Die Reaktionsfähigkeit läßt nach. Das heißt: Wer bei 50 km/h eine Sekunde später bremst, verlängert seinen Anhalteweg um 14 Meter. Rotlichtschwäche. Ampeln, Warnleuchten oder Bremslichter werden zu spät erkannt.

Ab 0,8 Promille:
Gleichgewichtsstörungen. Das Gehirn verarbeitet Informationen nur noch mangelhaft., der gefährliche Tunnelblick verengt das Gesichtsfeld. Verkehrsteilnehmer oder Warnzeichen, die sich links oder rechts am Rande des Blickwinkels befinden, werden nur noch unscharf wahrgenommen.

über 1,1 Promille:
Alle genannten Symptome verstärken sich. Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist unmöglich

Gewußt?

Rund zehn Prozent der Verkehrsunfälle mit Personenschaden und 18 Prozent der Verkehrstoten sind auf Fahrten unter Alkoholeinfluß zurückzuführen. Mit etwa 120.00 Führerscheinen jährlich werden rund 83 Prozent aller "Lappen" wegen Trunkenheitsfahrten entzogen. Die durchschnittliche Blutalkoholkonzentration beträgt bei Blutproben 1,6 Promille in den alten und rund 1,3 Promille in den neuen Bundesländern.

Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren sind 2,5 Millionen Bundesbürger alkoholabhängig. Mit einem durchschnittlichen Konsum von etwa 12 Litern reinen Alkohols pro Jahr stehen die Deutschen direkt hinter den Russen in der Statistik.

Schon beim ersten Schluck ...

Beim Trinken wird ein relativ kleiner Teil des Alkohols über die Mundschleimhaut und die Speiseröhre aufgenommen. Der größere Teil des Alkohols geht vom Magen in den Darm und dann in den Körper über. Nur eine geringe Menge wird nicht vom Körper aufgenommen, sondern ausgeschieden. Die Aufnahme erfolgt in die Körperflüssigkeit und damit in die Blutbahn. Das Blut transportiert den aufgenommenen Alkohol zu den Organen, zum Gehirn und schließlich zur Leber, wo er abgebaut und ausgeschieden wird. Die übergänge des Alkohols in die Körperflüssigkeit - auch Resorption genannt - beginnt mit dem ersten Schluck. Es dauert zehn bis 15 Minuten, bis die Hälfte des Alkohols aufgenommen ist. Nach 30 Minuten sind es bereits zwei Drittel. Die restliche Menge schließlich wird innerhalb von 60 bis 70 Minuten aufgenommen. Bei leerem magen verkürzt sich die Zeit der Alkoholaufnahme. Autofahrer sollten zum Essen keinen Alkohol trinken, selbst wenn man glaubt, keinerlei Wirkung zu spüren. Die Alkoholaufnahme durch den Körper wird durch das Essen nur verzögert. (Quelle: BMV)

Nach reichlichem Alkoholgenuß am vorhergehenden Abend ist am anderen Morgen oft noch eine erhebliche Restalkoholmenge im Körper. Auch wenn der "Kater"" weg ist, Hände weg vom Steuer! Das Reaktionsvermögen ist immer noch eingeschränkt.


Weitere Infos

Die wichtigsten Adressen

BAST - Bundesanstalt für Straßenwesen
Fachgruppe "Wissenschaftliche Informationsarbeit"", Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach,
Tel.: 0 22 04 / 430

Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr e.V.,
Alsterchaussee 17, 20149 Hamburg,
Tel.: 040 / 44 07 16

Bundesminister für Verkehr,
Referat Stv 10 "Verkehrssicherheit", Robert-Schumann-Platz 1, 53175 Bonn,
Tel.: 0228 / 3000

DVR - Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.,
Beueler Bahnhofsplatz 16, 53222 Bonn,
Tel.: 0228 / 4 00 01-0

DVW - Deutsche Verkehrswacht,
Am Pannacker 2, 53340 Meckenheim,
Tel.: 02225 / 884-0

Hauptstelle gegen Suchtgefahren,
Postfach 1369, 59003 Hamm,
Tel.: 02381 / 9 01 50


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