--- Fahrverbot künftig bereits ab 0,5 Promille ---
Alkoholsünder am Steuer müssen ab
dem 1. April 2001 schon ab 0,5 Promille mit dem Verlust ihres Führerscheines
rechnen (Fahrverbot). Wer zum ersten Mal mit 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss den
Führerschein für einen Monat abgeben, eine Geldbuße von 500 Mark zahlen und
bekommt vier Punkte in Flensburg. Bisher war bei Werten zwischen 0,5 und 0,79
Promille noch kein Fahrverbot, sondern lediglich ein Bußgeld von in der Regel 200
DM verhängt worden.
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW)
begrüßt diese Änderung. Unabhängig von allen Promillegrenzen spricht sich die
DVW seit jeher dafür aus, dass die Kraftfahrer freiwillig nur völlig nüchtern
am Straßenverkehr teilnehmen, also eine 0,0 Promillegrenze beachten.
Denn in einem 0,2-Liter-Glas Wein mit 12,5 Prozent Alkohol sind
etwa 20 Gramm Alkohol enthalten.
Während ein Mann, der 75 kg schwer ist mit 0,4 Promille
gerade noch einmal davon käme - es sei denn, er verursacht einen Unfall oder
verhält sich auffällig im Straßenverkehr, dann drohen auch ihm ab 0,3 Promille
Alkohol Strafen bis zum Führerscheinentzug – speichert eine 60 kg schwere Frau
schon etwa 0,5 Promille.
Man sollte aber auch wissen, dass auch 20 Gramm Alkohol in
einem halben Liter Bier, 2 Gläsern (0,1 l) Sekt oder in drei Schnäpsen
enthalten sind.
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