--- Kinderbeförderung im Taxi ---

Auch im Taxi müssen Kinder ab dem 1.1.1998 gesichert befördert werden

Wenn Kinder im Taxi mitgenommen wurden, brauchten sie bisher nicht so gesichert zu werden wie in Privatautos üblich. Damit ist ab dem 1.1.98 Schluß.
Was für Privatleute schon seit beinahe fünf Jahren gilt, muß nun auch das Taxigewerbe erfüllen. Bislang mußten die Taxen Kinder als Mitfahrer nämlich nur dann sichern, wenn sie für regelmäßige Schülerfahrten eingesetzt wurden.
Die Übergangsfrist war dem Taxigewerbe eingeräumt worden, damit die Hersteller von Kindersitzen und die Taxiunternehmen ein System entwickeln konnten, das den verschiedenen Anforderungen entsprechen kann.

Die Regelung sieht wie folgt aus:

Verstöße gegen diese Vorschriften ahnden die zuständigen Behörden mit Bußgeldern bis zu DM 1000.--. Im Schadensfall kann der betreffende Unternehmer zu hohen Schadensersatzleistungen herangezogen und wegen Fahrlässigkeit bestraft werden.