--- Bushaltestellenregelung ---
Gefahrenpunkt
Haltestelle
Haltepunkte
von Bussen und Straßenbahnen sind häufig Risikostellen. Eine
"typische" Gefahrensituation: Schüler und Kindergartenkinder rennen
auf eine haltende Straßenbahn zu oder stürzen aus dem Bus heraus
auf die Straße - ohne auf vorbeifahrende Fahrzeuge zu achten. besonders
gefährdet sind beim Ein- und Ausstieg auch ältere Menschen und
Behinderte.
Um an "kritischen"
Haltestellen für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen, ist am 1.8.1995
bundesweit eine neue Regelung (§ 20 der Straßenverkehrsordnung)
eingeführt worden.
Regelungen
für mehr Sicherheit
Wenn sich ein
Schul- oder Linienbus einer als besonders gefährlich eingestuften
Haltestelle nähert, muß der Fahrer warnblinken. Für den
nachfolgenden verkehr gilt:
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Während der
Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf eine Haltestelle zufährt,
darf nicht mehr überholt werden.
-
Hält der
warnblinkende Bus: nur mit Schrittempo (4 - 7 km/h) vorbeifahren, bei Gefahr
sofort stoppen.
-
Im Vorbeifahren
muß der Abstand so groß sein, daß eine Gefährdung
ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist.>
Wer andere Verkehrsteilnehmer
an "kritischen" Bushaltestellen behindert oder gefährdet, muss mit einem Bußgeld
von mindestens 80 bis 100 Mark rechnen.
-
Auch der Gegenverkehr
darf den haltenden Bus nur mit Schrittgeschwindigkeit passieren! Nur wenn
zum Beispiel Mittelstreifen oder Leitplanken die Fahrbahnen voneinander
trennen, kann man sein Tempo beibehalten.
-
Reiht sich der
Bus in den fließenden Verkehr wieder ein, hat er immer Vorrang.
Wo Gefahr
droht
Welche Haltestellen
unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit als besonders gefährlich gelten,
entscheiden die Straßenverkehrsbehörden vor Ort, meist in Absprache
mit den kommunalen oder privaten Verkehrsunternehmen.
Als "kritisch"
eingestuft werden vielerorts Haltepunkte in der Nähe von
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Schulen
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Altenheimen
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Sportanlagen
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Kindergärten
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Fußgängerzonen
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verkehrsberuhigten Bereichen
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Krankenhäusern
Die Kennzeichnung
der Gefahrenstellen ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Für den
Autofahrer ist das aber ohne belang. Für ihn ist allein entscheidend,
ob der Bus in der jeweiligen Situation die Warnblinkanlage eingeschaltet
hat.
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Infos zum Thema:
Wenn Sie erfahren
möchten, wie viele und welche Haltestellen in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde
als besonders gefährlich eingestuft worden sind, wenden Sie sich bitte
an die lokalen Straßenverkehrsbehörden oder Verwaltungen. Informationen
erhalten Sie auch bei den örtlichen Verkehrswachten.
Eine
Information der
Deutschen
Verkehrswacht e.V.
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