Sicher
Fahrrad fahren
Neues
Recht macht Rad fahren attraktiver
Ein Paket von Änderungen
im Straßenverkehrsrecht soll das Radfahren sicherer und zugleich
das Fahrrad als Verkehrsmittel attraktiver machen.
Die sogenannte Fahrradnovelle,
die am 1. September 1997 in Kraft getreten ist, will insbesondere das umweltfreundliche
Radfahren in den Städten fördern. Dabei ist natürlich partnerschaftliches
Verhalten gefragt: Üben sich Radfahrer, Autobenutzer und Fußgänger
in Rücksicht und halten die neuen Regelungen ein, steht einem Erfolg
des maßnahmebündels nichts mehr im Wege.
Mehr
Platz für Radfahrer
Wer künftig
in die Pedale tritt, muß unter anderem die folgenden neuen Vorschriften
in der Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten:
-
Auch wenn Radwege vorhanden
sind - Kinder bis acht Jahre müssen und Kinder bis zum vollendeten
zehnten Lebensjahr dürfen mit fahrrädern auf den Gehwegen fahren.
-
Mit dem neuen Verkehrszeichen
"Fahrradstraße" können untergeordnete Straßen Radfahrern
vorbehalten werden. Kraftfahrer dürfen Fahrradstraßen nur befahren,
wenn es durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist.
-
Bestimmte Einbahnstraßen
können versuchsweise bis zum 31.12.2000 durch das Zusatzschild "Fahrradverkehr"
für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden. Das Verkehrszeichen
- zusätzlich an Einbahnstraßenschildern befestigt - zeigt das
Fahrradsymbol mizt zwei gegenläufigen Pfeilen. Am Ende der Einbahnstraße
steht in Gegentrichtung das Zeichen "Verbot der Einfahrt" - mit einem Zusatzschild,
das ein Fahrradsymbol und das Wort "frei" zeigt.
-
Durch ein Zusatzschild
können die Behörden Sonderfahrstreifen ("Busspuren") auch für
Radfahrer öffnen. Die dürfen dann frei entscheiden, ob sie das
neue Sngebot nutzen.
Die neuen
Regeln geben ein Plus an Sicherheit, aber nur wenn sich alle daran Halten.
-
Für Radfahrer gelten
an Kreuzungen oder Einmündungen die Linien eines markierten Radweges.
-
Sind keine Radwege vorhanden
und werden Fußgänger nicht behindert, dann dürfen Radfahrer
die Seitenstreifen benutzen. Bisher war dies ein "Muß". Grund für
die Änderung: Radfahrer konnten innerhalb von Ortschaften den Seitenstreifen
kaum folgen, da diese fast immer dem ruhenden verkehr dienten,
-
Radler aufgepaßt!
Schutzstreifen am rechten Fahrbahnrand bieten zwar mehr Sicherheit, doch
Autofahrer dürfen diese bei Bedarf überqueren - sofern sie keine
anderen Verkehrsteilnehmer gefährd
Neue Vorschriften zur Radwegebenutzung treten erst ab dem 1. Oktober 1998
in Kraft. Radfahrer müssen dann Radwege nur benutzen, wenn sie mit
den entsprechenden Verkehrszeichen ausgestattet sind. Ansonsten besteht
Wahlrecht: zwischen der Fahrbahn und den Radwegen, die nicht ausgeschildert
sind. Grundsätzlich dürfen Radler nicht auf linken Radwegen fahren,
es sei denn, diese sind gegenläufig ausgeschildert.
Partnerschaftlich
für mehr Sicherheit
Die neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung
richten sich nicht nur an die Radfahrer, denen sich ab sofort neue Wege
öffnen - sie gehen uns alle an. Ob als Radfahrer, Fußgänger,
Auto- oder Motorradfahrer, für alle Verkehrsteilnehmer gilt gerade
jetzt: Rücksicht üben und den anderen als gleichberechtigten
Partner im Straßenverkehr akzeptieren. Auch wenn wir mit unterschiedlichen
Verkehrsmitteln in verschiedene Richtungen streben, so haben wir doch alle
ein gemeinsames Ziel: heil ankommen.
Wenn sich alle diszipliniert und aufmerksam
an die alten und neuen Rechte halten, mit geschultem Blick für Verkehrszeichen
und Straßenmarkierungen, nehmen die gefährdungen im Straßenverkehr
ab. Dann erreicht die fahrradnovelle ihr Ziel: mehr Sicherheit und eine
größere bereitschaft, auf das rad (um-) zu steigen.
Ohne
Wartung läuft nichts
Sicherheit für Radfahrer ist nicht
nur von verkehrsrechtlichen Bedingungen abhängig, sondern beginnt
bereits mit einem voll technischen Top-Zustand ist deshalb eine regelmäßige
Pflege und Wartung unabdingbar.
je nach handwerklichem Geschick kann der
Radler neben der Kontrolle von Reifendruck oder Beleuchtung kleinere oder
größere Reparaturen selber durchführen. Wird es jedoch
komplizierter, z.B. bei Bremsen oder Gangschaltung, dann sollte ein Fachmann
das Rad genauer unter die Lupe nehmen.
Eine
Information der
Deutschen
Verkehrswacht e.V.
[Zurück zu Tipps]