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Sicher Fahrrad fahren


Neues Recht macht Rad fahren attraktiver

Ein Paket von Änderungen im Straßenverkehrsrecht soll das Radfahren sicherer und zugleich das Fahrrad als Verkehrsmittel attraktiver machen.

Die sogenannte Fahrradnovelle, die am 1. September 1997 in Kraft getreten ist, will insbesondere das umweltfreundliche Radfahren in den Städten fördern. Dabei ist natürlich partnerschaftliches Verhalten gefragt: Üben sich Radfahrer, Autobenutzer und Fußgänger in Rücksicht und halten die neuen Regelungen ein, steht einem Erfolg des maßnahmebündels nichts mehr im Wege.


Mehr Platz für Radfahrer  

Wer künftig in die Pedale tritt, muß unter anderem die folgenden neuen Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten:
 

  1. Auch wenn Radwege vorhanden sind - Kinder bis acht Jahre müssen und Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit fahrrädern auf den Gehwegen fahren.
  2. Mit dem neuen Verkehrszeichen "Fahrradstraße" können untergeordnete Straßen Radfahrern vorbehalten werden. Kraftfahrer dürfen Fahrradstraßen nur befahren, wenn es durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist.
  3. Bestimmte Einbahnstraßen können versuchsweise bis zum 31.12.2000 durch das Zusatzschild "Fahrradverkehr" für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden. Das Verkehrszeichen - zusätzlich an Einbahnstraßenschildern befestigt - zeigt das Fahrradsymbol mizt zwei  gegenläufigen Pfeilen. Am Ende der Einbahnstraße steht in Gegentrichtung das Zeichen "Verbot der Einfahrt" - mit einem Zusatzschild, das ein Fahrradsymbol und das Wort "frei" zeigt.
  4. Durch ein Zusatzschild können die Behörden Sonderfahrstreifen ("Busspuren") auch für Radfahrer öffnen. Die dürfen dann frei entscheiden, ob sie das neue Sngebot nutzen.
Die neuen Regeln geben ein Plus an Sicherheit, aber nur wenn sich alle daran Halten.
      Markierungen
    • Für Radfahrer gelten an Kreuzungen oder Einmündungen die Linien eines markierten Radweges.
    • Sind keine Radwege vorhanden und werden Fußgänger nicht behindert, dann dürfen Radfahrer die Seitenstreifen benutzen. Bisher war dies ein "Muß". Grund für die Änderung: Radfahrer konnten innerhalb von Ortschaften den Seitenstreifen kaum folgen, da diese fast immer dem ruhenden verkehr dienten,
    • Radler aufgepaßt! Schutzstreifen am rechten Fahrbahnrand bieten zwar mehr Sicherheit, doch Autofahrer dürfen diese bei Bedarf überqueren - sofern sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährd
Neue Vorschriften zur Radwegebenutzung treten erst ab dem 1. Oktober 1998 in Kraft. Radfahrer müssen dann Radwege nur benutzen, wenn sie mit den entsprechenden Verkehrszeichen ausgestattet sind. Ansonsten besteht Wahlrecht: zwischen der Fahrbahn und den Radwegen, die nicht ausgeschildert sind. Grundsätzlich dürfen Radler nicht auf linken Radwegen fahren, es sei denn, diese sind gegenläufig ausgeschildert.


Partnerschaftlich für mehr Sicherheit

Die neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung richten sich nicht nur an die Radfahrer, denen sich ab sofort neue Wege öffnen - sie gehen uns alle an. Ob als Radfahrer, Fußgänger, Auto- oder Motorradfahrer, für alle Verkehrsteilnehmer gilt gerade jetzt: Rücksicht üben und den anderen als gleichberechtigten Partner im Straßenverkehr akzeptieren. Auch wenn wir mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln in verschiedene Richtungen streben, so haben wir doch alle ein gemeinsames Ziel: heil ankommen.

Wenn sich alle diszipliniert und aufmerksam an die alten und neuen Rechte halten, mit geschultem Blick für Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen, nehmen die gefährdungen im Straßenverkehr ab. Dann erreicht die fahrradnovelle ihr Ziel: mehr Sicherheit und eine größere bereitschaft, auf das rad (um-) zu steigen.


Ohne Wartung läuft nichts 

Sicherheit für Radfahrer ist nicht nur von verkehrsrechtlichen Bedingungen abhängig, sondern beginnt bereits mit einem voll technischen Top-Zustand ist deshalb eine regelmäßige Pflege und Wartung unabdingbar.

je nach handwerklichem Geschick kann der Radler neben der Kontrolle von Reifendruck oder Beleuchtung kleinere oder größere Reparaturen selber durchführen. Wird es jedoch komplizierter, z.B. bei Bremsen oder Gangschaltung, dann sollte ein Fachmann das Rad genauer unter die Lupe nehmen.


Eine Information der
Deutschen Verkehrswacht e.V.

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