Verkehrseinrichtungen |
Zeichen 605
Leitbake (Warnbake) | Zeichen 610
Leitkegel |
Zeichen 615
fahrbare Absperrtafel
Zeichen 616
fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
Die Absperrtafel weist auf eine Arbeitsstelle hin. Behelfsmäßig oder zusätzlich können weiß-rot-weiße Warnfahnen, aufgereihte rot-weiße Fahnen oder andere rot-weiße Warneinrichtungen verwendet werden. Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht. Die Absperrgeräte verbieten das Befahren der abgesperrten Straßenfläche.
3. Leiteinrichtungen
a) Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten
Zeichen 620 | |
Leitpfosten (links) |
Leitpfosten (rechts) |
in der Regel in Abständen von 50 m stehen.
b) An gefährlichen Stellen können schraffierte Leittafeln oder Leitmale angebracht sein, wie
Zeichen 625
Richtungstafel in Kurven
(4) Zur Kennzeichnung nach § 17 Abs. 4 Satz 2 und 3 von Fahrzeugen und Anhängern, die innerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn halten, können amtlich geprüfte Park-Warntafeln verwendet werden.
Zeichen 630
Park-Warntafel
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